Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Maßnahmen zur Sicherung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten.
Die Förderung erhalten Sie für im Freistaat Sachsen gelegene landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Ausmaß der festgestellten beständigen Nachteile, die landwirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen.
In voller Höhe erhalten Sie die Ausgleichszulage für höchstens 85 Hektar. Für weitere Flächen reduziert sich die Förderung um durchschnittlich 5 Prozent.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 15.5. beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften und
- juristische Personen,
die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit Betriebssitz in Sachsen sind.
Sie müssen aktiv Landwirtschaft betreiben.
Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten im Freistaat Sachsen bewirtschaften.
Die Mindestschlaggröße der beantragten Flächen beträgt 0,3 Hektar.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 22. Juni 2015, Sächsisches Amtsblatt Sonderdruck Nr. 5 vom 5. August 2015, S. S 308; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 19. März 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2020, S. 416.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Flächennutzung Bewirtschaftung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderrichtlinie-ausgleichszulage-sachsen
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