Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft.
Die Förderung erhalten Sie für
- die Teilnahme an Messen,
- Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte,
- Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen ohne einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Angaben,
- Studien zur Marktsituation und Marketingkonzeptionen,
- Qualitätsprogramme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln hoher Qualität,
- Vorhaben zum Wissenstransfer oder zur Zusammenarbeit, die zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte beitragen,
- Regionalmanagement für Bio-Regio-Modellregionen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Absatzgemeinschaften und Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
- Vereine und Verbände der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes,
- Organisationen und Verbände des Tourismus,
- Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben,
- Erzeugergemeinschaften, -zusammenschlüsse und -organisationen sowie
- Kantinen und Caterer.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihren Vorhaben muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen und/oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft handeln.
- Als einzelnes Unternehmen erhalten Sie die Förderung für eine Messeteilnahme an maximal 3 Terminen pro Jahr. Die Messen dürfen nicht im Messeplan des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein.
- Einzelbetriebliche Maßnahmen sind normalerweise von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 13. März 2019, Sächsisches Amtsblatt Nr. 14 vom 4. April 2019, S. S 575; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 1014.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Ernährungswirtschaft Absatzmärkte
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderrichtlinie-absatzfoerderung
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