Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV).
Sie erhalten die Förderung für
- Infrastrukturmaßnahmen zur Neueinrichtung oder Erweiterung des Schienengüterverkehrs oder Maßnahmen zum Erhalt von Schienengüterverkehr (durch Sanierung der bestehenden und genutzten Infrastruktur) sowie
- Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximal EUR 100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind
- Eisenbahnverkehrsunternehmen,
- verladende Unternehmen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie
- Zweckverbände.
Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.
- Beachten Sie bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen:Eine Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein und die geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen.
- Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
- Die soziale und ökologische Verträglichkeit des Vorhabens muss gewährleistet sein (zum Beispiel Vermeidung von Lärmbelästigungen für eventuelle Anwohnerinnen und Anwohner).
- Es muss ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten sein (zum Beispiel Vermeidung von Lastkraftwagen-Verkehr).
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie vom 30. Mai 2018, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 25 vom 18. Juni 2018, S. 736.
Von der Quelle genannte Themen: Schienengüterverkehr Bahn Verkehrsinfrastruktur Gleisanschluss Güterverkehr Mobilität
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerdermittel-schienengueterverkehr-hessen
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