Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.
Sie erhalten die Förderung für
- investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
- Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
- nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
- Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).
Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.
Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise an die Freie und Hansestadt Hamburg – Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn,
- Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit in den genannten Kreisen,
- die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster, die Freie und Hansestadt Hamburg,
- der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss zur Umsetzung der strategischen Ziele der MRH, die im jeweils gültigen vom Regionsrat beschlossenen Strategischen Handlungsrahmen der MRH definiert sind, beitragen.
- Wenn Sie ein Kooperationsprojekt mit weiteren Beteiligten planen, müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, in der Sie eine Antragsberechtigte/einen Antragsberechtigten bestimmen, die oder der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.
- Für Bauten und bauliche Anlagen müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände von 5 Jahren beachten.
- Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Ausgenommen davon ist der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 2. Juni 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 20–29 vom 18. Juli 2022, S. 689.
Von der Quelle genannte Themen: Metropolentwicklung Strukturförderung Regionalmanagement Projektmanagement
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderfonds-hamburg-schleswig-holstein
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