Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH).
Sie erhalten die Förderung für
- investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
- Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
- nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
- Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).
Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.
Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in Papierform und elektronisch an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern und an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg.
Als kreisangehörige Gemeinde reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Landkreis ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden,
- die Landeshauptstadt Schwerin,
- der Regionale Planungsverband Westmecklenburg,
- die Freie und Hansestadt Hamburg,
- außerdem der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken.
- Im Fall von Kooperationsprojekten von Antragsberechtigten mit weiteren Beteiligten müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, bei der ein Antragsberechtigter bestimmt wird, der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände beachten.
- Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Davon ausgenommen ist der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V..
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern – Ministerpräsidentin vom 2. Juni 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 36 vom 5. September 2022, S. 499.
Von der Quelle genannte Themen: Metropolregion Wirtschaftsraum Regionalmanagement Infrastruktur Mobilität
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerderfonds-hamburg-m-v
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