Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Förderdatenbank
Freie Hansestadt Bremen
Bremen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um städtebauliche Missstände und Mängel zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die Stadt Bremen unterstützt Sie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Waller Heerstraße,
- Hohentor/ Alte Neustadt,
- Huckelriede/ Sielhof,
- Gröpelinger Heerstraßenzug zwischen der Kreuzung Oslebshauser Landstraße/ Oslebshauser Heerstraße und dem Westbad/ Paradice.
Sie erhalten die Förderung vor allem für:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände und Dächer)
- die Beseitigung von Missständen und Mängeln sowie
- die Verbesserung der äußeren Gestaltung der Gebäude in ihrer Wirkung auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum.
Im Ausnahmefall und nur im Verbund mit Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie auch eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren erhalten.
Für bauliche Maßnahmen an den Außenanlagen können Sie dann eine Förderung erhalten, wenn das Allgemeininteresse und die Stadtbildaufwertung diese erforderlich machen.
Sie können zudem eine Förderung im Fall von Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent, für das Fördergebiet Heerstraßenzug bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 40.000 je Gebäude.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.
Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.
Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs aufweisen.
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Hülle Ihres Gebäudes müssen mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand erfüllen.
Wenn Sie die Modernisierungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahme durchgeführt haben, soll die Restnutzungsdauer normalerweise mindestens 30 Jahre betragen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 29. Juni 2018, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 183 vom 19. Juli 2018, S. 774.
Von der Quelle genannte Themen: Modernisierung Instandsetzung Gebäude Sanierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freie Hansestadt Bremen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · foerd-modernisierung-instandsetz-privat-gebaeude
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