Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Aufgaben des Naturschutzes oder der Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- die Bereitstellung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes im Rahmen der Flächensicherung durch Pacht oder Erwerb,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Schaffung neuer Biotope, naturnaher Landschaftsbestandteile für die heimische Flora und Fauna sowie für
- Maßnahmen zur Verbindung vorhandener Lebensräume zum Aufbau eines Biotopverbundsystems.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,
- einzelne Beteiligte,
- Wasser- und Bodenverbände sowie
- ähnliche Rechtspersonen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen von der Flurbereinigungsbehörde aufgestellten Finanzierungsplan vorweisen können.
- Wenn Sie Grundstücke bereitstellen, muss dies im Bodenordnungs- beziehungsweise im Flurbereinigungsverfahren erfolgen.
- Sie müssen die Unterhaltung der übertragenen Grundstücke und der geförderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme sicherstellen.
- Auch im Fall von Eigentumsänderungen müssen Sie die beabsichtigte Entwicklung der Fläche sicherstellen.
- Außerdem müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für bauliche Anlagen beachten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung vom 18. Februar 2016, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 10 vom 7. März 2016, S. 192; verlängert durch Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 2. September 2020, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 39 vom 21. September 2020, S. 1342; Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Stand September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Naturschutz Landschaftspflege Flächensicherung Grundstückerwerb Biotop
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · flurbereinigungsverfahren
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