Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Nov. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als finanzschwache Kommune im Saarland Investitionen in die Infrastruktur Ihrer allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen,
- Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen),
- ergänzende Infrastrukturmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden,
- Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte),
- vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler.
Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen (gemäß abgestimmtem Modell), sowie deren Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes und der dazu von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.
- Sie haben nach dem 30.6.2017 mit den Investitionen begonnen. Falls Sie vor dem 1.7.2017 begonnen haben, Ihre Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie die Förderung, wenn es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt.
- Die Errichtung eines Ersatzbaus ist ausnahmsweise förderfähig, soweitsie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt,
- der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 19. November 2021, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 83 vom 9. Dezember 2021, S. 2503.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Investitionsförderung Schulgebäude Betreuungsangebote
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Nov. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · finanzhilfen-verbesserung-der-schulinfrastruktur
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