Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Projekte planen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den schleswig-holsteinischen Gemeinden beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.

Gefördert werden der Bau und Ausbau von

  • verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen einschließlich deren straßenbegleitenden Radwegen und im Streckenverlauf vorhandenen Brücken (ausgenommen Anlieger- und Erschließungsstraßen),
  • besonderen Fahrspuren für Omnibusse,verkehrswichtigen Zubringerstraßen (einschließlich deren straßenbegleitenden Radwegen und im Streckenverlauf vorhandenen Brücken) zum überörtlichen Verkehrsnetz,
  • verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen (einschließlich deren straßenbegleitenden Radwegen und im Streckenverlauf vorhandenen Brücken) in strukturschwachen Gebieten,
  • Straßen (einschließlich deren straßenbegleitenden Radwegen und im Streckenverlauf vorhandenen Brücken) im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken,
  • dynamischen Verkehrsleitsystemen,
  • Umsteigeparkplätzen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs,
  • öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren (GVZ),
  • Kreuzungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel im Hinblick auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, kann die Förderquote auf höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 7.500.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist das Vorhaben zur Aufnahme in ein Förderprogramm des für Verkehr zuständigen Ministeriums anzumelden.

Nach der Aufnahme in das Förderprogramm richten Sie in der 2. Stufe Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die zuständige Niederlassung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bis zum 1.8. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Kreise sowie
  • kommunale Zusammenschlüsse, wenn ihnen die Straßenbaulast übertragen wurde.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben ist dringend erforderlich und berücksichtigt die Ziele der Raumordnung.
  • Ihr Vorhaben ist in einem Generalverkehrsplan, einem Lärmaktionsplan oder einem gleichwertigen Plan vorgesehen.
  • Ihre Planung ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und berücksichtigt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit.
  • Ihre Maßnahmen entsprechen den Anforderungen an Barrierefreiheit.
  • Bei der Vorhabenplanung hören Sie die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte an.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 20. Dezember 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 3 vom 15. Januar 2024, S. 88.

Von der Quelle genannte Themen: Infrastruktur Straßenbau Verkehrsnetz Radwege Brücken

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · finanzhilfen-kommunaler-strassenbau

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