Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
11. Sept. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft.
Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche:
- produktionsvorbereitende Maßnahmen,
- Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen,
- Postproduktionsmaßnahmen,
- Festivalpräsentation,
- Verleih und Vertrieb,
- Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen
- Hörspiel,
- innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte,
- sonstige Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 % und 80 % Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere
- Produzentinnen und Produzenten,
- Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren,
- Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen oder
- Betreiberinnen und Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie
- Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmprogrammen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Kosten Ihres Projekts branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkulieren.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachweisen.
- Bitte beachten Sie die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards.
- Sie müssen dafür sorgen, dass im Vor- und Nachspann des geförderten Films sowie in den gedruckten Werbematerialien in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen wird.
- Beachten Sie bitte für die einzelnen Förderbereiche weitere spezifische Fördervoraussetzungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien der Film- und Medienstiftung NRW, Stand 1. Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Filmförderung Film Kultur Serie Drehbuch Postproduktion Kino Filmverleih
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
11. Sept. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · filmfoerderung-durch-die-film-und-medienstiftung
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