Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen ( TP--Tagespflege 2.000)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie planen, Assistenzkräfte zur Unterstützung Ihres Fachpersonals in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege fest anzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt die Beschäftigung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.

Sie bekommen die Förderung für die Personalausgaben einer Festanstellung von

  • Assistenzkräften mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen sowie
  • Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums über das Abrechnungssystem KiBiG.web bei der zuständigen Stelle ein. Dies ist je nach Vorhaben entweder die Kreisverwaltungsbehörde oder die Bezirksregierung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben die Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die zu fördernde Assistenzkraft beziehungsweise Tagespflegeperson muss von Ihnen als Träger einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dieses Arbeitsverhältnis sieht eine Bruttojahresvergütung vor, die mindestens der Höhe der staatlichen Förderung entspricht.
  • Ihre zu fördernde Assistenzkraft mussvon Ihnen in dem Computerprogramm KiBiG.web eingetragen sein,
  • die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfüllen oder erfolgreich am Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben,
  • zusätzlich eine vom StMas zertifizierte Qualifizierung (Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung) mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen.
  • für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden einsetzen und
  • normalerweise vor dem 01.01.2023 eingestellt haben.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Personalkosten anderweitig gefördert werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 2. Januar 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 33 vom 22. Januar 2020; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 2. Mai 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 215 vom 3. Mai 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Tagespflege Assistenzkräfte Kindertageseinrichtungen Kindertagesbetreuung Kinderbetreuung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · festanstellung-tagespflegepersonen

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