Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen ( TP--Tagespflege 2.000)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie planen, Assistenzkräfte zur Unterstützung Ihres Fachpersonals in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege fest anzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt die Beschäftigung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.
Sie bekommen die Förderung für die Personalausgaben einer Festanstellung von
- Assistenzkräften mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen sowie
- Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums über das Abrechnungssystem KiBiG.web bei der zuständigen Stelle ein. Dies ist je nach Vorhaben entweder die Kreisverwaltungsbehörde oder die Bezirksregierung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben die Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die zu fördernde Assistenzkraft beziehungsweise Tagespflegeperson muss von Ihnen als Träger einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dieses Arbeitsverhältnis sieht eine Bruttojahresvergütung vor, die mindestens der Höhe der staatlichen Förderung entspricht.
- Ihre zu fördernde Assistenzkraft mussvon Ihnen in dem Computerprogramm KiBiG.web eingetragen sein,
- die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfüllen oder erfolgreich am Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben,
- zusätzlich eine vom StMas zertifizierte Qualifizierung (Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung) mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen.
- für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden einsetzen und
- normalerweise vor dem 01.01.2023 eingestellt haben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Personalkosten anderweitig gefördert werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 2. Januar 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 33 vom 22. Januar 2020; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 2. Mai 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 215 vom 3. Mai 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Tagespflege Assistenzkräfte Kindertageseinrichtungen Kindertagesbetreuung Kinderbetreuung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · festanstellung-tagespflegepersonen
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