Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien,
- Unternehmensgründungen von kleinen, nicht börsennotierten Unternehmen,
- Forschungsinfrastrukturen,
- Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen,
- Innovationscluster,
- Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
- De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für
- Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, maximal EUR 55 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
- industrielle Forschung bis zu 80 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
- experimentelle Entwicklung bis zu 70 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
- Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, maximal EUR 8,25 Millionen pro Studie,
- Forschungsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Infrastruktur,
- Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Infrastruktur,
- Innovationscluster bis zu 55 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Innovationscluster,
- Innovationsmaßnahmen von KMU bis zu 50 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
- Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 12,5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben
der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden.
Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme.
Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
- Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.
- Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen.
- Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.
Worauf dieser Datensatz beruht
Gemeinsamer Runderlass vom 13. Dezember 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 51 vom 29. Dezember 2023, S. 1553.
Von der Quelle genannte Themen: Entwicklung Forschung Innovation Innovationsstrategie Forschungsvorhaben Verbundforschung Forschungskooperation
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · fei-richtlinie
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