Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Bildungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und -sicherung sowie der Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung für Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie für Vorhaben, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) verfolgen. Dies sind zum Beispiel:
- branchen- und regionsübergreifende, innovative Modell- oder Pilotprojekte zur Unterstützung der Ziele der FI.SH,
- Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen,
- Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und beruflichen Weiterbildung hinsichtlich der Herausforderungen des digitalen Wandels,
- Vorhaben, die einen überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der Weiterbildung mit sich bringen sowie
- Projekte zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Schleswig-Holstein.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Vereine,
- vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- An der Durchführung Ihrer Maßnahme muss ein besonderes Interesse des Landes bestehen. Zu den besonderen Interessen zählen insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug.
- Sie müssen die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.
- Sie müssen eindeutige, messbare Ziele definieren und deren Erreichung durch das Projekt quantifizieren.
- Die Leitlinien zur Nachhaltigkeit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diversity Management und Vorgaben zur Inklusion sind zu berücksichtigen.
- Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter vorrangig in Anspruch nehmen.
- Sie dürfen mit den Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
- Nicht gefördert werden unternehmenseigene Maßnahmen wie Inhouse-Seminare, Angebote politischer Fraktionen und gewinnorientierte Angebote.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 31. August 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 37 vom 13. September 2021, S. 1517.
Von der Quelle genannte Themen: Aus- und Weiterbildung Fachkräftesicherung Fachkräfte Qualifizierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · fachkraeftesicherung-weiterbildung
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