Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

15. Feb. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Kultur- und Kreativwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality-, Augmented-Reality- oder Mixed-Reality-Projekten sowie immersiven Soundprojekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein.

Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen:

  • Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des 1. Prototypen,
  • Produktion,
  • Präsentation auf besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen.

Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen.

Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 30.000 je Vorhaben.

Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.

Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5.000 je Vorhaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen:Unterhaltung, Kunst und Kultur;
  • Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz;
  • soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken;
  • Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen;
  • Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie
  • juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales vom 24. Januar 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 91 vom 9. Februar 2022; Informationen des FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Stand Dezember 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Virtual Reality (VR) Augmented Reality (AR) Mixed Reality (MR) Extended Realities (XR) Entwicklung Prototyp Produktion Vertrieb

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

15. Feb. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · extended-realities-xr-projekten

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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