Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben begleiten oder als kleines neu gegründetes Technologieunternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem Programm EXIST-Forschungstransfer junge, wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich.

Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:

  • In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, bei ihrer Unternehmensgründung gefördert. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.
  • In der Förderphase II (Seed) werden weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert.

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.

In der Förderphase I beträgt

  • die Höhe der Förderung bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • der Förderzeitraum bis zu 18 Monate, bei hochinnovativen und besonders zeitaufwendigen Gründungsprojekten im Einzelfall bis zu 36 Monate.

Zusätzlich können Sie bis zu 20.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin erhalten Sie zusätzlich jeweils 2.500 EUR.

In der Förderphase II beträgt

  • die Höhe der Förderung für das gewerbliche Unternehmen bis zu 180.000 EUR und
  • der Förderzeitraum soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründerinnen und Gründer sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.

Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWE beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Einen Antrag auf Förderphase II können Sie, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, 6 Monate vor Ablauf von Förderphase I beziehungsweise 3 Monate vor Auslaufen von Projekten im EXIST-Gründungsstipendium vorlegen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • in Förderphase I: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die Gründungsteams beschäftigen,
  • in Förderphase II: Kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Förderphase I

  • Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen über einen akademischen Abschluss verfügen (mindestens Diplom, Master oder vergleichbar), wobei eine Person des Gründungsteams eine niedrigere Qualifikationsstufe (zum Beispiel Bachelor oder anerkannte Berufsqualifikation) haben kann.
  • Ein Mitglied Ihres Gründungsteams übernimmt die Projektleitung und zeichnet sich durch entsprechende Managementqualifikation aus. Ihr Gründungsteam verfügt über Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial.
  • Die grundlegenden Arbeiten Ihres Projekts müssen aus einem Forschungsprojekt beziehungsweise einer anderen wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, die unter Beteiligung eines oder mehrerer Mitglieder Ihres Gründungsteams durchgeführt wurde und nachhaltiges Potenzial einer wirtschaftlichen Verwertung erkennen lässt. Ausgangspunkt ist immer eine technische Basisinnovation. Die grundsätzliche Machbarkeit („proof of principle“) und die Validierung eines wirtschaftlich aussichtsreichen Anwendungsfalls muss gezeigt worden sein.
  • Ihr Gründungsteam wird bei der Kommerzialisierung der Projektergebnisse vollumfänglich unterstützt. Insbesondere ist die Bereitschaft und Absicht der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung erforderlich, der Unternehmensgründung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktüblichen Konditionen zu gewähren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung Ihres zu gründenden Unternehmens förderlich sind. Eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte aus den zugrundeliegenden Forschungsarbeiten müssen Sie vor Bewilligung vorlegen.
  • Ihr Projekt muss auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet sein, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mindestens 1 - 1,5 Jahren erfordert. Ihr Projekt muss mit erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiken verbunden sein.
  • Ihr Projekt muss einen dokumentierten Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.
  • Ihr Projekt wird nicht durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert.
  • Die antragstellende Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung verpflichtet sich, Ihrem Forschungsteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laboreinrichtungen und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung zu stellen und Sie in allen Belangen zu unterstützen.
  • Eine Hochschullehrerin, ein Hochschullehrer beziehungsweise eine Arbeitsgruppenleiterin oder einen Arbeitsgruppenleiter der antragstellenden Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung begleitet Ihr Forschungsteam während der Projektlaufzeit als Mentorin beziehungsweise Mentor.
  • Ihr Gründungsteam verpflichtet sich, mit Unterstützung des gründungsunterstützenden Netzwerks einen oder gegebenenfalls mehrere Coaches auszuwählen, die Ihr Gründungsprojekt begleiten und Ihr Gründungsteam bei gründungsbezogenen Fragen unterstützen, und einen Coachingplan mit wesentlichen Schritten zur gründungsbezogenen Qualifizierung und Begleitung während der Projektlaufzeit abzustimmen. Das Gründungscoaching soll innerhalb eines halben Jahres nach Projektstart begonnen werden.
  • Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Projekt an der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung zu trennen. Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen.

Förderphase II

  • Die technische Demonstration Ihrer Innovation („proof of concept“) muss abgeschlossen sein. Ihre Entwicklungsarbeiten zur Erstellung eines marktfähigen Prototyps beziehungsweise zur Vermarktung eines technologischen Verfahrens sind noch nicht abgeschlossen und erfordern noch weitere Entwicklungsarbeiten.
  • Eine nachvollziehbare Unternehmenskonzeption (Businessplan) liegt vor.
  • Ihr Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland vor Beginn der Förderphase II gegründet werden. Eine Einlage von Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 EUR in Ihr Unternehmen muss erbracht worden sein.
  • Die notwendigen Rechte am geistigen Eigentum aus der vorherigen Forschung und aus Förderphase I müssen Ihrem Unternehmen für eine wirtschaftliche Verwertung zur Verfügung stehen.
  • Mindestens ein Mitglied Ihres Gründungsteams aus Förderphase I bringt das Wissen und die Arbeitskraft in Ihr neues Unternehmen ein und ist in der Geschäftsführung vertreten.
  • Ihre Innovationen beruhen auf Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
  • Ihr Gründungsprojekt wird nicht durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert. Dies gilt nicht für Kredit- oder Beteiligungsprogramme.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 3..6.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 10.7.2024, B1.

Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründer Existenzförderung Forschungszuschuss Pre-Seed Gründungsvorbereitung Seed Unternehmensstart technologieorientiert EXIST Europäischen Sozialfonds (ESF+) ESF+ technologieorientierte Unternehmensgründung Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · exist-forschungstransfer-bund

Können Sie das beantragen?

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