Förderung aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021 – 2027)
Förderdatenbank
Europäische Union
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
20. Juli 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Privatperson · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Europäische Union
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Entlassungen oder drohendem Stellenabbau infolge tiefgreifender Strukturveränderungen in der Weltwirtschaft oder aufgrund von globalen Finanz- und Wirtschaftskrisen zu tun haben, können Sie unter bestimmten Umständen Fördermittel erhalten.
Was gefördert wird
Im Mittelpunkt des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) stehen Arbeitsmarktmaßnahmen, deren Zweck es entweder ist, entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rasch wieder zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen oder beim Erwerb der Kompetenzen, die beim Wechsel des Aufgabenbereichs im derzeitigen Unternehmen helfen, zu unterstützen.
Gefördert werden Personen, die ihre Arbeit im Zuge der Digitalisierung, der Automatisierung, des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft oder aufgrund anderer Neuerungen verlieren (klassische EGF-Förderung) oder drohen zu verlieren (neue EGF-Fördervariante), und zwar unabhängig von den Gründen für die Entlassung. Gefördert werden auch Selbstständige, Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter oder befristet Beschäftigte.
Je nach EGF-Förderart steht entweder der Transferdienstleister im Zentrum (klassische Fördervariante) oder das betroffene Unternehmen (neue Fördervariante).
Mitfinanziert werden Maßnahmen wie:
- Unterstützung bei der Arbeitssuche,
- Coachings, Workshops und spezielle Bewerbungsunterstützung,
- Weiterbildungen und Qualifizierungen,
- Förderung von Existenzgründungen (bis zu 22.000 EUR pro Förderung) sowie
- Prämien als Anreiz für die entlassenen Beschäftigten (zum Beispiel Sprinterprämie, Mobilitätsprämie, Qualifizierungsprämie).
Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach EGF-Fördervariante: Bei Arbeitnehmenden, die noch im Unternehmen beschäftigt sind, entfallen die letzten beiden Maßnahmen (Existenzgründungen und Prämien).
Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Aus dem EGF wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der Gesamtkosten gewährt. Die übrigen Mittel werden im Falle eines konkreten Entlassungsereignisses (klassische Förderung) im Wege der nationalen Kofinanzierung durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Bei der neuen Fördervariante übernimmt das interessierte Unternehmen die Kofinanzierung in Höhe von 40 %.
Um finanzielle Mittel aus dem EGF zu erhalten, reicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als EGF-Verwaltungsbehörde einen Antrag bei der Europäischen Kommission ein.
Über Einzelfragen informieren die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerne individuell.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten, in denen einzelne Regionen oder Unternehmen besonders schwer vom globalisierungsbedingten Strukturwandel sowie der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind.
Für eine Förderung durch den EGF im Falle eines eingetretenen Entlassungsereignisses muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- innerhalb von 4 Monaten mindestens 200 Entlassungen in einem Unternehmen sowie dessen Zuliefererbetrieben,
- innerhalb von 6 Monaten mindestens 200 Entlassungen in mehreren kleineren und mittleren Unternehmen der gleichen Wirtschaftsklasse in einem oder 2 aneinandergrenzenden Regionen,
- innerhalb von 4 Monaten sind mindestens 200 Entlassungen in mehreren kleineren und mittleren Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsklassen in einem Regierungsbezirk erfolgt,
- weniger als 200 Entlassungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, wenn die Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaft schwerwiegend genug sind.
Sofern ein Stellenabbau unmittelbar bevorsteht, ist eine Förderung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Drohender (Massen-)Arbeitsplatzverlust: Mindestens 200 Beschäftigte müssen in einem einzigen umstrukturierenden Unternehmen von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sein. Anknüpfungspunkt hierfür ist die Meldung der beabsichtigten Entlassung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber an den Betriebsrat sowie die Zuleitung dieser Meldung an die Bundesagentur für Arbeit.
Bei kleinen Arbeitsmärkten ist ein Finanzbeitrag – vor allem, wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligt sind, und vorbehaltlich einer angemessenen Begründung durch den antragstellenden Mitgliedstaat – auch möglich, wenn nicht alle vorgenannten Kriterien erfüllt sind.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 153 vom 3. Mai 2021, S. 48, Informationen der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Anpassung Globalisierung Strukturwandel Finanzkrise Wirtschaftskrise Arbeitssuche Aus-/Weiterbildung Coaching Unternehmensgründung Zuschuss
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Europäische Union
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
20. Juli 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · europaeischer-fonds-anpassung-an-globalisierung
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.