Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri- NRW -RL)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

9. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit sowie des Innovationstransfers in der Land- und Ernährungswirtschaft leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) sowie
  • die Durchführung von Innovationsprojekten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000 je Operationeller Gruppe.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben von KMU für Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschließlich der dafür erforderlichen baulichen Anlagen ist in der Förderperiode 2023 bis 2027 begrenzt auf höchstens EUR 300.000 je Innovationsprojekt.

Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte per E-Mail beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Operationelle Gruppen (OG) oder
  • die hauptverantwortliche Projektpartnerin beziehungsweise der hauptverantwortliche Projektpartner.

Die OG müssen aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können sein:

  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus,
  • Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
  • Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,
  • Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • sonstige Unternehmen,
  • natürliche Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Bei Projekten mit Partnerinnen und Partnern aus anderen Bundesländern oder weiteren Ländern der Europäischen Union müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder Ihrer Operationellen Gruppe ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil des Projektes in Nordrhein-Westfalen muss durchgeführt werden.
  • Unternehmen als Mitglieder einer OG müssen ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.
  • Sie müssen mit Ihren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern einen Kooperationsvertrag schließen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der OG sowie Ihres Projektes sicherstellen.
  • Die OG muss im nationalen und EU-weiten GAP-Netz mitarbeiten.

Nicht gefördert werden

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude,
  • Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände,
  • Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen,
  • Umsatzsteuer,
  • Rabatte und Skonti,
  • Ausgaben für die Anmeldung von Patenten,
  • Tiere, einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung sowie
  • Ausgaben für Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien umfassen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Februar 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 6 vom 29. Februar 2024, S. 286; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 10 vom 2. April 2024, S. 452.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Nachhaltigkeit Forstwirtschaft Innovationspartnerschaft

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

9. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · europaeische-innovation-landwirtschaft-produktiv

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