Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU -Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie an EU-Förderprogrammen teilnehmen wollen.
Die Förderung erhalten Sie für
- die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie etwa Europäischen Forschungsnetzwerken (ERA-Nets), in denen der Freistaat Sachsen Partner ist,
- die Vorbereitung und Unterstützung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation wie etwa von Europäischen Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein. Sie müssen ihn nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann im Rahmen seiner Beteiligung an Ausschreibungen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie zum Beispiel ERA-Nets zu Auswahlverfahren aufrufen.
Entsprechend den ERA-Net-Ausschreibungen reichen Sie die Projektskizze und den Projektantrag im zweistufigen Verfahren oder den Projektantrag im einstufigen Verfahren in englischer Sprache beim ERA-Net-Call-Büro ein.
Ihren Antrag für die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative können Sie auf Grundlage einer durch die EU-Kommission geplanten Ausschreibung einreichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- die staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen,
- institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Geschäftssitz in Sachsen sowie
- gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts an einer staatlichen Hochschule im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Durchführung des Projekts muss ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen zugrunde liegen.
- Bei Ihrem thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekt muss es sich um ein zusätzliches Vorhaben handeln. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht damit begonnen haben.
- Für Ihr Forschungsprojekt benötigen Sie eine Förderempfehlung durch internationale Gutachter im Rahmen des ERA-Net-Evaluierungsverfahrens.
- Bei Netzwerkaktivitäten benötigen Sie eine Förderempfehlung der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Technologieinstituts im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Innovation Forschungsprojekte Netzwerkaktivitäten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · eupronet
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
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