ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

30. Sept. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Absolventinnen und Absolventen oder qualifizierte Fachkräfte aus den MINT-Fachbereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) neu einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung für

  • die unbefristete Neuanstellung von Innovationsassistentinnen und -assistenten, die ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt bearbeiten,
  • die Neuanstellung von InnoManagerinnen und InnoManagern, die in Ihrem Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einführen,
  • die Neuanstellung von Transferassistentinnen und Transferassistenten, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufbereiten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, jedoch höchstens

  • EUR 70.000 pro Jahr für bis zu 36 Monate je Innovationsassistentin und -assistenten,
  • EUR 85.000 pro Jahr für bis zu 30 Monate je InnoManagerin und -Manager und
  • EUR 90.000 pro Jahr für bis zu 48 Monate je Transferassistentin und -assistenten.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt für

  • Innovationsassistentinnen und -assistenten oder InnoManagerinnen und -Manager sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind auch große Unternehmen antragsberechtigt;
  • Transferassistentinnen und -assistenten sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler wie Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowieTransferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sei setzen Ihr gefördertes Personal auf einer neu geschaffenen Stelle ein und ersetzen kein anderes Personal. Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen Sie unbefristet einstellen.
  • Ihr neu eingestelltes Personal darf in den vergangenen 6 Monaten vor Antragstellung nicht von sich aus eine Beschäftigung in Sachsen gekündigt haben.
  • Der neu geschaffene Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • Die Dauer der Beschäftigung beträgt mindestens 12 Monate. Sie dürfen eine branchenübliche Probezeit vereinbaren.
  • Sie dürfen normalerweise gleichzeitig bis zu 2 Innovationsassistentinnen und -assistenten oder Transferassistentinnen und -assistenten beschäftigen, aber nur eine InnoManagerin oder einen InnoManager.
  • Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen über einen Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verfügen und den letzten qualifizierenden Abschluss innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor Beschäftigungsbeginn erworben haben. Eine Tätigkeit an einer Hochschule verlängert diesen Zeitraum um bis zu 5 Jahre.
  • InnoManagerinnen und -Manager müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie verfügen.
  • Transferassistentinnen und -assistenten müssen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19. September 2022, Sächsischer Staatsanzeiger Nr. 39 vom 29. September 2022, S. 1126; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsischer Staatsanzeiger Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 986.

Von der Quelle genannte Themen: Unternehmen Hochschule Forschung Innovation Innovationsassistenten Transferassistentinnen InnoManager

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

30. Sept. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · esf-plus-mint-fachkraeftep-a-fachkraeftebindung

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