ESF Plus – Gründungsberatung
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Sept. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Freie Berufe · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Gründungsberatungen EUR 400,00 je Tagwerk bis maximal 5 Tagwerke und
- bei Beratungen zu Unternehmensnachfolgen bis zu EUR 500,00 je Tagwerk bis maximal 10 Tagwerke.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung durch eine fachkundige Stelle über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie dürfen das Unternehmen bis zur Bewilligung der Fördermittel noch nicht gegründet oder übernommen haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt.
Sie verfügen über eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung, wie
- Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbstständigkeit oder einer Tätigkeit in leitender Funktion,
- eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder ein Studium, in denen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden,
- nicht länger als 12 Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen.
Sie legen ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und eine Beratungsempfehlung vor.
Die Beratungsleistungen
- beziehen sich auf Ihr Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen,
- werden von selbstständigen Beraterinnen und Beratern durchgeführt,
- umfassen auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,
- beziehen sich auf wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens, geben Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens, entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen und leiten zu ihrer Umsetzung an,
- umfassen mindestens 2 Tagwerke (ein Tagwerk entspricht 8 Stunden).
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie
- bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind oder
- sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbstständig machen möchten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. August 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 39 vom 29. September 2022, S. 1119.
Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Nachfolge Beratung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Sept. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · esf-plus-gruendungsberatung
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