ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt

Offen

Förderdatenbank

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Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

23. Sept. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege.

Sie erhalten die Förderung für

  • Kontaktstellen Frau und Beruf sowie
  • Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Kontaktstellen Frau und Beruf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und normalerweise bis zu EUR 125.000 pro Jahr für die Dauer von insgesamt bis zu 2 Jahren;
  • für Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für bis zu 2 Jahre. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 190.000.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristischer Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.
  • Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.
  • Zu Ihrer Zielgruppe gehören Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich. Im Bereich Kontaktstellen Frau und Beruf gehören auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen wie alleinerziehende Väter zu den Begünstigten Ihrer Maßnahme.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 31. August 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 vom 15. September 2022, S. 1061; geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 735.

Von der Quelle genannte Themen: Arbeit Erwerbsleben Gleichberechtigung Frau und Beruf Migrantin

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

23. Sept. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · esf-plus-gleichstellung-erwerbsleben-c-beteiligung

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