Förderung im Rahmen von „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“
Förderdatenbank
Bund (BMAS)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Apr. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Forschungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie die Lebenssituation und soziale Eingliederung von benachteiligten Personen verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für benachteiligte Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Gefördert werden Maßnahmen zu 3 Einzelzielen:
- Einzelziel 1: Ansprache, Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie Angehörigen von Minderheiten (beispielsweise marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma) zu weiterführenden Hilfsangeboten.
- Einzelziel 2: Ansprache, Beratung und Begleitung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kindern unter 18 Jahren zu weiterführenden Hilfsangeboten.
- Einzelziel 3: Sensibilisierung und interkulturelle Schulung insbesondere von Mitarbeitenden öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägerinstitutionen der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Sie können mit Ihrem Vorhaben frühestens am 01.12.2024 beginnen und es spätestens am 31.12.2028 beenden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich aus Mitteln
- des ESF Plus maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten und
- des Bundes maximal 5 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2.500.000 EUR nicht überschreiten und Ihre zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens 500.000 EUR betragen.
Sie müssen mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- und/oder Drittmittel erbringen.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweiseKommunen,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- sonstige gemeinnützige Träger,
- Forschungsinstitute,
- Verbände und
- sonstige Unternehmen.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
- Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Befähigung darlegen und stellen eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sicher.
- Ihre Maßnahmen richten sich an die Zielgruppen.
- Für die Bildung von Kooperations- oder Projektverbünden beteiligen Sie eine Kommune, einen Träger der Wohlfahrtspflege oder eine sonstige gemeinnützige Trägerinstitution.
- Sie stimmen vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.
- Sie ersetzen keine anderen Aktivitäten, die aus nationalen Mitteln, ESF-Plus- oder anderen EU-Programmen finanziert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt sowie Antragstellende, die bereits in der 1. Förderrunde ausgewählt wurden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 6.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.12.2023, B2.
Von der Quelle genannte Themen: Wohnungslose Minderheit benachteiligt Hilfe Unterstützung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMAS)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Apr. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · esf-plus-ehap-plus
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