Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderung von Unternehmensgründungen (EVI PLUS 2021–2027)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

22. Apr. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur in den Spezialisierungsfeldern des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung.

Sie bekommen die Förderung für Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen:

  • Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, zum Beispiel Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, Ausstattung mit Großgeräten, Geräten, Anlagen, Laboreinrichtungen),
  • Technologietransfer (Vorhaben zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zum Beispiel durch Technologietransfermanagerinnen und -manager, Kommunikationsplattformen, Kongresse, Veranstaltungen, Workshops, Broschüren sowie innovative Instrumente und digitale Formate),
  • Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen in Baden-Württemberg,
  • Technologietransferverbünde, in denen mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg und mindestens 1 wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung gemeinsam Themen im vorwettbewerblichen Bereich (Verbundvorhaben) bearbeiten,
  • Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up-Acceleratoren (Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Acceleratoren).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Die Förderung von Vorhaben des Technologietransfers, der Technologietransferverbünde, der Protonenförderung und der Infrastruktur für Gründungsprozesse setzt voraus, dass Sie an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben. In den Förderaufrufen werden die Auswahlkriterien und Förderkonditionen nochmal konkretisiert. Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • Landesgesellschaften,
  • Kommunen,
  • kommunale Gesellschaften,
  • Technologietransfergesellschaften,
  • Wirtschaftsfördereinrichtungen,
  • regionale Verbände,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

die ihren Sitz in der Europäischen Union mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben betrifft die Erweiterung bereits vorhandener Kernkompetenzen und vor allem neue Forschungsfelder in folgenden Spezialisierungsfeldern des Landes, und zwarDigitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0,
  • nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend),
  • Gesundheitswirtschaft,
  • Ressourceneffizienz und Energiewende,
  • nachhaltige Bioökonomie.
  • IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, wissensintensive Dienstleistungsinnovationen,
  • Luft- und Raumfahrtwirtschaft,
  • Kreativ- und die Logistikwirtschaft,
  • Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie
  • Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren (zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere).

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 4. März 2022, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 3 vom 30. März 2022, S. 143.

Von der Quelle genannte Themen: Wissenstransfer Forschungsförderung Umwelttechnologie nachhaltige Mobilität Gesundheit und Pflege Green IT Kreativwirtschaft Schlüsseltechnologien

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

22. Apr. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · erweiterung-von-innovationskapazitaeten-evi-plus

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