Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen der Güterverkehr auf der Schiene effizienter genutzt und so die Umwelt entlastet wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Investitionen in Ersatz, Erneuerung, Ausbau und Neubau von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Investitionsmaßnahmen, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gefördert werden, einschließlich Planungskosten (ergänzende Landesförderung),
  • Investitionen für Erneuerung, Ersatz, Ausbau und Neubau von öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen außerhalb von Binnenhäfen einschließlich Planungskosten,
  • Investitionen für Erneuerung, Ersatz, Ausbau und Neubau von öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen in Binnenhäfen und Schienenwegen in Serviceeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einschließlich Planungskosten sowie
  • Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben für den Ausbau und den Neubau von öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei ergänzender Landesförderung für Maßnahmen außerhalb von Binnenhäfen bis zu 40 Prozent und innerhalb von Binnenhäfen bis zu 30 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten förderfähigen Ausgaben,
  • bei Investitionen in Schienenwege außerhalb von Binnenhäfen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bis zu 75 Prozent der Planungskosten, für Neubauvorhaben jedoch maximal EUR 60,00 je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr und für Ausbauvorhaben maximal EUR 40,00 je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr,
  • bei Investitionen in Schienenwege in Binnenhäfen und Serviceeinrichtungen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bis zu 75 Prozent der Planungskosten sowie
  • bei Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 30.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Dies können auch kommunale Eigenbetriebe sein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei der ergänzenden Landesförderung muss die Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt bewilligt sein.
  • Bei Erneuerung, Ersatz oder Ausbau von Schienenwegen müssen Sie das Schienengüterverkehrsaufkommen in Tonnen pro Jahr des der Antragstellung vorausgegangenen Kalenderjahres angeben und eine fundierte Prognose des in der Zukunft zu erwartenden Schienengüterverkehrsaufkommens über diesen Schienenweg abgeben.
  • Im Fall von Neubaumaßnahmen müssen Sie das zu erwartende Schienengüterverkehrsaufkommen auf der Grundlage von Bestätigungen potenzieller Nutzer oder Bedarfe der auszubauenden Infrastrukturen für den Güterverkehr glaubhaft machen.
  • Beachten Sie bitte, dass Planungskosten für große Ausbau- und Neubauvorhaben nur gefördert werden, wenn die Planungskosten mindestens EUR 300.000 betragen.
  • Sie müssen die geförderte Investition während der von der Bewilligungsbehörde festzulegenden Zeitspanne betriebsbereit vorhalten.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission erhalten keine Förderung

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. August 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 37 vom 14. September 2023, S. 1026.

Von der Quelle genannte Themen: Eisenbahninfrastruktur Güterverkehr Umwelt Schiene

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · erhaltung-und-verbesserung-eisenbahninfrastruktur

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