Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale.
Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
- Privatpersonen 50 Prozent,
- Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 33,3 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt bei EUR 500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger.
Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften EUR 30.000, bei Privatpersonen EUR 3.000.
Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind als Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals:
- Privatpersonen,
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und Kirchen sowie deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
- sonstige, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme mussden denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen und
- mit dem bewilligenden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) abgestimmt sein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift und Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vom 28. November 2019, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 11 vom 27. November 2019, S. 379; Informationen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vom 14. August 2021.
Von der Quelle genannte Themen: Baudenkmal Restaurierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · erhaltung-pflege-kulturdenkmale-denkmalfoerderung
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