Bayerisches Energieforschungsprogramm
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Eine Kommune · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Sie erhalten die Förderung für
- einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung),
- technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung,
- Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen,
- Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben der industriellen Forschung,
- bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben der experimentellen Entwicklung,
- bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für technische Durchführbarkeitsstudien,
- bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen,
- bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien.
Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU--kleine und mittlere Unternehmen-Definition der EU, ist eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozent möglich.
Bei Demonstrationsvorhaben richtet sich die Höhe des Zuschusses für kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen nach den Förderhöchstsätzen der Artikel 38 und 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Richten Sie Ihre Skizzen und Anträge bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) (siehe weiterführende Links) an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben mussmit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
- einen Innovationsgehalt aufweisen, der über den Stand der Technik hinausgeht,
- in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die einer Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22. November 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 601 vom 6. Dezember 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Energieeffizienz Innovationsförderung Energieversorgung Energieforschungsprogramm Bayerisches Energieforschungsprogramm Bayerisches Klimaschutzgesetz Energieplan Bayern 2040 Förderung erneuerbarer Energien Energietechnologien Energieeffizienztechnologien Förderung erneuerbare Energien Energieinvestitionen Energieforschung Förderprogramm Bayern Energieforschung Bayern Zuschuss Fördermittel Energieeffizienz Bayern
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · energieforschungsprogramm-bay
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