Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Juli 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) um mindestens 20 % verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 %,
  • komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
  • Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen undüber den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder
  • einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder
  • aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.

Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

  • Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen, Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
  • Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
  • kommunales Klimamanagement einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
  • kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award®--Registered Trademark, deutsch: Eingetragene Handelsmarke oder Kommunales Energiemanagement,
  • externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt grundsätzlich 50 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
  • Unternehmen,
  • Verbandskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
  • Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei investiven Maßnahmen müssen Sie die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater nachweisen.
  • Wenn Sie Vorhaben zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität planen, müssen Sie die Mindeststandards von Netzwerken für Energieeffizienz und Klimaneutralität einhalten.
  • Ihre Komplex- und Modellvorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden mit beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten.

Termine

Die Förderrichtlinie Energie und Klima wird seit 2023 sehr gut in Anspruch genommen. Dies führte dazu, dass die verfügbaren Mittel zum jetzigen Zeitpunkt zum Teil bereits ausgeschöpft sind.

Es gilt daher ab dem 01.06.2026 ein vorläufiger Antragsstopp für die Förderung gemäß Teil B, Ziff. II – Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen (Energieeffizienzmaßnahmen) der Förderrichtlinie Energie und Klima.

Eine Antragstellung in diesem Modul II ist für Vorhaben derzeit nicht zulässig. Ab diesem Zeitpunkt eingehende Anträge für Modul II – Energieeffizienzmaßnahmen werden abgelehnt. Bis zum 31.05.2026 eingegangene Anträge werden vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

Von der Quelle genannte Themen: Treibhausgasemissionen Energieeffizienz Energiemanagement Klimakonzept

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Juli 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · energieeffizienz-reduzierung-treibhausgasemission

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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