Energieberatung für Wohngebäude
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Handwerk · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Maßnahmen empfohlen, die aufzeigen
- wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
- wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist.
Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch
- maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
- maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten.
Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen.
Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- Nießbrauchsberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Wohngebäude befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt bei der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurück.
- Die Energieberaterin oder der Energieberater erfüllt die nötigen Anforderungen und ist spätestens ab 1.1.2024 in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet sein.
- Die Energieberatung muss mindestens aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer Aushändigung und Erläuterung des iSFP bestehen.
- Die festgelegten Anforderungen an den Energieberatungsbericht sind sicherzustellen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 31.5.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.6.2023, B1; Informationen des BAFA, Stand Juli 2023, zuletzt geändert am 6. August 2024 (BAnz AT 08.08.2024 B2).
Von der Quelle genannte Themen: Immobilienbesitzer Wohngebäude Energiesparen energetische Sanierung Heizungstausch
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · energieberatung-fuer-wohngebaude
Können Sie das beantragen?
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