Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Loan

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Produzierendes Gewerbe · Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Unternehmen Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Die L-Bank unterstützt Sie als Energieunternehmen aus dem landwirtschaftsnahen Bereich in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank bei der Finanzierung von Vorhaben zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme auf Basis erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. In der Programmvariante „Zukunftsfelder Energie vom Land“ werden Vorhaben mit besonders hohem Potenzial für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder der Einsatz neuer Technologien zu Premiumkonditionen unterstützt.

Sie erhalten eine Förderung für folgende Vorhaben zu Basiskonditionen:

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden,
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum,
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sonstiger Gebäude,
  • Floating-Photovoltaik-Anlagen auf Seen und Gewässern,
  • Windenergie-Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien (zum Beispiel Solarthermie, Erdwärme, Wasserkraft).

In der Programmvariante „Zukunftsfelder Energie vom Land“ erhalten Sie eine Förderung zu Premiumkonditionen für folgende Vorhaben:

  • Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-Photovoltaik-Anlagen) sowie Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms.

Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren.

Für Vorhaben in der Programmvariante „Zukunftsfelder Energie vom Land“ können Sie einen Zinsbonus (Premium-Konditionen) bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt vermarkten (Energieunternehmen). Je nach Vorhaben sind dies unter anderem

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (also Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus) oder der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Forstwirtschaft,
  • gewerbliche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft,
  • Bürgerenergiegesellschaften,
  • Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort gehören (Bürgerwindparks),
  • Unternehmen, die sich zu mindestens 50 Prozent im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort oder entsprechender kommunaler Unternehmen befinden,
  • ländliche Kommunen und kommunalnahe Unternehmen.

Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Dazu zählen zum Beispiel Energieunternehmen, an denen eine Kommune mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Jahreshaushalt über EUR 10 Millionen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Energieunternehmen müssen regional oder landwirtschaftsnah ausgerichtet oder im ländlichen Raum verankert sein.
  • Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
  • Sie müssen eine wirtschafte (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.
  • Die mit Ihrer Anlage erzeugte Energie (Strom, Wärme) muss zumindest teilweise in ein öffentliches Netz eingespeist oder über Direktlieferverträge verkauft werden.
  • Je nach Art der Anlage müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
  • Umschuldungen
  • Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) sowie
  • Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 1. April 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 2 vom 19. Januar 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Photovolataik Aufdachanlagen Floating-Photovoltaik-Anlage Windenergieanlage Wasserkraft Solarthermie Erdwärme Agri-Photovoltaik-Anlage Zukunftsfelder

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Loan

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · energie-vom-land-sonne-wind-wasser

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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