Energie.IN.NRW – Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
22. März 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von klimafreundlichen Lösungen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen und nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung.
Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:
- sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
- klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
- klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen mit
- 1 bis 49 Beschäftigten und einem Umsatz bis 10.000.000 EUR oder einer Jahresbilanzsumme bis 10.000.000 EUR höchstens 80 Prozent,
- 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis 50.000.000 EUR oder einer Jahresbilanzsumme bis 43.000.000 höchstens 75 Prozent,
- mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz ab 50.000.000 EUR oder einer Jahresbilanzsumme ab 43.000.000 EUR höchstens 65 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen, die Vorhaben im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen,
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
- Kammern, Vereine und Stiftungen
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
- thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
- im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
- sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
- zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen, und
- von 2 oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden; dabei müssen auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen, aber nicht mehr als 70 Prozent, und mindestens ein Teilnahmeberechtigter muss ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein.
Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
Als Partnerinnen und Partner des geförderten Verbundvorhabens müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
Termine
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Weitere Einreichungsrunden sind nicht geplant.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Stand 24. Februar 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Baustoff Bauwirtschaft Forschungsvorhaben Klimaneutralität Kreislaufwirtschaft digital Gebäudesektor Bauvorhaben treibhausgasneutral
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
22. März 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · energie-in-nrw
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