Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zum Beispiel von kommunalen Infrastrukturen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen.
Sie erhalten eine Förderung für
- investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie,
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG,
- innovative Energietechnologien nach § 6 HEG,
- kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG,
- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG, etwa Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung, Maßnahmen zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien, betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke,
- Energiewende im Quartier – Unterstützung für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in hessischen Kommunen nach §§ 7, 8 HEG.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 30 und 100 Prozent, abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihr Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren).
- Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
- Beachten Sie bitte außerdem die in Teil III der Richtlinie genannten allgemeinen Förderbestimmungen und die in den Einzelprogrammen genannten Bedingungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 9. Oktober 2019, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 44 vom 28. Oktober 2019, S. 1046; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 1. November 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 47 vom 20. November 2023, S. 1465.
Von der Quelle genannte Themen: Klimaschutz Umweltschutz Energieeffizienz energetisch energieeffizient Energieverbrauch Energieeinsparung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · energetische-foerderung-im-rahmen-des-hessischen
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