Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern
Förderdatenbank
Bund (BMEL)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Mai 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR .
Was gefördert wird
Sie führen ein landwirtschaftliches, gewerbliches oder selbstständiges kommunales Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung für Ihre Biogasanlage erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern umsetzen. Das Ziel ist es, klimaschädliche Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren.
Sie können Zuschüsse für folgende Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter erhalten, um Emissionen zu mindern:
- Gasdichte Abdeckung von Gärrückstandslagern: Nachrüstung oder Ersatzneubau nicht nachrüstbarer Behälter inklusive sicherheitstechnischer Einbindung.
- Umrüstung von Bestandsanlagen:Anlagen ohne bisherigen Wirtschaftsdüngereinsatz, die nach der Umsetzung einen Anteil von mindestens 20 % erreichen.
- Anlagen mit bestehendem Einsatz, bei denen Sie die Menge um mindestens 1.000 Tonnen Frischmasse pro Jahr steigern.
- Anlagen mit bereits hohem Einsatz (80 % und mehr), die ihren Anteil um mindestens 10 Prozentpunkte steigern.
Die Förderung beträgt bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen . Sie können jedoch keine Zuwendung erhalten, wenn Ihr errechneter Zuschuss unter 5.000 EUR liegt.
Die Förderhöhe hängt dabei maßgeblich von der Größe Ihres Unternehmens ab:
- Sie erhalten für die gasdichte Abdeckung von Lagern generell bis zu 40 % der Ausgaben .
- Für alle weiteren Investitionen erhalten Sie als Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Summe .
- Als mittleres Unternehmen erhalten Sie bis zu 25 %.
- Als Großunternehmen erhalten Sie bis zu 10 %.
- Für die zwingend erforderliche sachkundige Begleitung erhalten Sie, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße, bis zu 80 % der Ausgaben (maximal 4.000 EUR)
Bedingungen laut Quelle
- Sie weisen berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebs nach, zum Beispiel durch eine Betreiberqualifikation Anlagensicherheit für Biogasanlagen.
- Sie weisen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nach.
- Sie erbringen den Nachweis über die Erbringung Ihres Eigenanteils.
- Sie legen ein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept vor.
- Sie halten die Vorgaben zur Wirtschaftsdüngermenge mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein.
- Sie setzen die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um.
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten.
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung für staatliche Beihilfen nicht nachgekommen sind.
- Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und deren rechtlich unselbstständige Betriebe.
- Bund und Länder sowie deren Einrichtungen, einschließlich Universitäten und Hochschulen.
- Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten oder Gesellschaftsanteilen.
- Stallbauinvestitionen und Investitionen in mobile Technik.
- Laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten oder Kreditbeschaffungskosten sowie Beratungskosten für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb.
- Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen und Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte).
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden.
- Maßnahmen, die Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung umsetzen müssen.
- Ausgaben für Genehmigungsverfahren und Planungsleistungen.
Termine
Die Einhaltung von Ausschlussfristen ist für die Sicherung des Förderanspruchs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zwingend erforderlich.
- Für bauliche Maßnahmen ist eine Antragsstellung bis spätestens 31.12.2028 möglich.
- Für Maschinen, Geräte und Anlagen ist eine Antragsstellung bis spätestens 30.06.2029 (einschließlich investitionsbegleitender Maßnahmen und sachkundiger Begleitung) möglich.
Ein verspäteter Antrag führt zum Ausschluss vom Verfahren. Da kein Rechtsanspruch besteht, ist eine frühzeitige Einreichung aufgrund begrenzter Mittel empfohlen.
Von der Quelle genannte Themen: Biogas Förderung Gülle Vergärung Zuschuss Abdeckung Gärreste Lager Klimaschutz Landwirtschaft Substrataufbereitung Biogasanlage
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMEL)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Mai 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · emissionsmindernd-vergaerung-wirtschaftsduengern
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