ELR-Kombi-Darlehen
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen mit höchstens 100 Beschäftigten für ein Investitionsvorhaben bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekommen, können Sie für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf ein Darlehen bekommen.
Was gefördert wird
Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Sie als Unternehmen bei allen privat-gewerblichen Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden, wenn ein weiterer Finanzierungsbedarf besteht.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Kauf von Betriebsgrundstücken,
- Kauf von Gebäuden,
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung),
- Maschinen und Betriebseinrichtungen sowie
- Betriebsmittel und Warenlager.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 5 Millionen. Damit können Sie – zusammen mit dem ELR-Zuschuss – bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein etabliertes Unternehmen (Zinsbonus).
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent).
Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Sie beantragen das ELR-Kombi-Darlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen. Das sind normalerweise gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Betrieb erfüllt die KMU-Kriterien der EU.
- Sie haben weniger als 100 Beschäftigte.
- Ihr Unternehmenssitz oder Ihre Betriebsstätte liegt in Baden-Württemberg.
- Sie üben eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit aus.
- Als natürliche Person müssen Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sein.
- Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des ELR-Programms.
- Ihr Investitionsvorhaben wurde in das ELR-Programm eingeplant.
- Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, nachdem die L-Bank die beantragte ELR-Förderung bewilligt hat.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- wohnwirtschaftliche Vorhaben,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,
- Sanierungsfälle,
- stille Beteiligungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der L-Bank vom 1. April 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 2 vom 19. Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Investitionsförderung Wettbewerbsförderung ELR-Förderung Zusatzförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · elr-kombi-darlehen
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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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