Elementarschadenshilfen
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Privatperson · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie zur Beseitigung von Schäden durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit und im Notfall einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch
- Hochwasser,
- Unwetter,
- Wirbelstürme,
- Dürre,
- Erdbeben oder
- Waldbrände
verursacht wurden.
Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei bedürftigen natürlichen Personen bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens,
- bei Vereinen und Unternehmen bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens.
Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen.
Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt für die Aufbauhilfe für Unternehmen sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe,
- Unternehmen der Ent- und Versorgungswirtschaft,
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts.
Antragsberechtigt für die Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, dinglich Nutzungsberechtigte, Vermieterinnen und Vermieter sowie Vereine, Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Klöster.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat.
- Sie müssen beim Schadenseintritt Eigentümerin oder Eigentümer des geschädigten Objektes oder zur Beseitigung des Schadens verpflichtet sein.
- Ihr Schaden muss mindestens EUR 5.000 betragen.
- Wenn Sie als Unternehmen die Aufbauhilfe beantragen, gilt:Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe müssen Sie Ihre Tätigkeit vor dem Schaden im Haupterwerb durchführt haben. Diese Regelung gilt, wenn Sie eine Betreiberin oder Betreiber von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Sie als Unternehmen mit als 500 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt oder mehr als EUR 125 Millionen Jahresumsatz.
- Sie erhalten keine Förderung als Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich der Imkerei und der Wanderschäferei, in der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie in der Forstwirtschaft.
- bedürftige natürliche Person, bei der das im letzten Veranlagungsjahr erzielte steuerpflichtige Jahreseinkommen den 2,5-fachen Grundfreibetrag nach § 32 a Absatz 1 und 5 des Einkommenssteuergesetzes nicht übersteigt,
- Person, die aus bestimmten Gründen kein Darlehen bekommt,
- Verein, der ein Darlehen nicht aus eigener Kraft zurückzahlen kann und dessen Schaden EUR 300.000 übersteigt,
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Jungunternehmen, das seit mindestens 5 Jahren tätig ist und das den Schaden aufgrund der finanziellen Situation nicht tragen kann.
Sie erhalten keine Förderung für
- Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, die ohne Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden und
- Schäden, bei denen Betroffene Erfolg versprechende Vorsorgemaßnahmen unterlassen hat oder bei dem Schadensereignis keine Selbsthilfe ergriffen hat.
Worauf dieser Datensatz beruht
Gemeinsame Richtlinie Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 18. Dezember 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 14. Januar 2021, S. 26.
Von der Quelle genannte Themen: Unternehmensfinanzierung Schadensbeseitigung Darlehen Zuschuss Hochwasser Flut Sturm Katastrophe
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · elementarschadenshilfen
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
