Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen und entwickeln.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen, die landwirtschaftsnahe oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Tätigkeiten ermöglichen, und
- sonstige Vorhaben, die gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung von Gebäudesubstanz dienen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten inklusive Betreuung.
Sie müssen mindestens EUR 10.000 investieren, um die Förderung zu erhalten.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein. Gefördert werden nur Anträge, die im Auswahlverfahren mindestens 40 Punkte erreichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Bayern. Das Unternehmen muss
- mehr als 25 Prozent des Umsatzes aus landwirtschaftlicher Produktion (Bodenbewirtschaftung) erzielen und
- die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder
- einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Darüber hinaus sind auch antragsberechtigt:
- Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen,
- Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige (§ 1 Abs. 8 ALG) einer Inhaberin, eines Inhabers oder Mitglieds eines landwirtschaftlichen Unternehmens, sofern sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb eine selbstständige Existenz schaffen und/oder weiterentwickeln.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssenIhr Vorhaben in räumlicher Nähe zu Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb durchführen,
- die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzepts nachweisen,
- Ihre beruflichen Fähigkeiten zur Führung des Betriebes belegen,
- bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Betreuung) von mehr als EUR 200.000 eine fachkundige zugelassene Betreuerin oder einen fachkundigen zugelassenen Betreuer einschalten.
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 6. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 354 vom 26. Juli 2023; Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stand Juni 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Agrarförderung Tourismus Gastronomie Pferde Landtourismus WeinSchönerLand Bayernbrand Verkaufsgewächshaus Hofladen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-div
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