Förderung der Einstiegsqualifizierung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMAS)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

15. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Arbeitgeber Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient.

Als Betrieb, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss für die Vergütung erhalten.

Sie vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal 247 EUR. Fahrtkosten können zudem gefördert werden.

Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.

Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.

Bedingungen laut Quelle

Für das Förderprogramm gelten folgende Bedingungen:

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September, also nach den Nachvermittlungsaktionen der Kammern und der Agentur für Arbeit, keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht vollständig über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

Die Einstiegsqualifizierung muss

  • auf der Grundlage eines Vertrags mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt werden (siehe § 26 des Berufsbildungsgesetzes),
  • auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten (siehe § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes),
  • in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt werden
  • außerhalb des Betriebs von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern des Auszubildenden stattfinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche und junge Erwachsene,

  • die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen,
  • die in Ihrem Unternehmen bereits eine betriebliche Einstiegsqualifikation durchlaufen haben oder
  • die in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Die Förderung von Ausbildungsuchenden mit (Fach-)Abitur ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Sie müssen den Auszubildenden während der Einstiegsqualifizierung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Von der Quelle genannte Themen: Berufseinstieg Praktikum Jugendliche Einstieg Qualifizierung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMAS)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

15. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · einstiegsqualifizierung-865274-2

Können Sie das beantragen?

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