Förderung der Einstiegsqualifizierung
Förderdatenbank
Bund (BMAS)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Arbeitgeber Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient.
Als Betrieb, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss für die Vergütung erhalten.
Sie vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal 247 EUR. Fahrtkosten können zudem gefördert werden.
Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.
Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.
Bedingungen laut Quelle
Für das Förderprogramm gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
- Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September, also nach den Nachvermittlungsaktionen der Kammern und der Agentur für Arbeit, keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
- Ausbildungssuchende, die noch nicht vollständig über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
Die Einstiegsqualifizierung muss
- auf der Grundlage eines Vertrags mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt werden (siehe § 26 des Berufsbildungsgesetzes),
- auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten (siehe § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes),
- in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt werden
- außerhalb des Betriebs von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern des Auszubildenden stattfinden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche und junge Erwachsene,
- die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen,
- die in Ihrem Unternehmen bereits eine betriebliche Einstiegsqualifikation durchlaufen haben oder
- die in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Die Förderung von Ausbildungsuchenden mit (Fach-)Abitur ist nur im begründeten Einzelfall möglich.
Sie müssen den Auszubildenden während der Einstiegsqualifizierung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.
Von der Quelle genannte Themen: Berufseinstieg Praktikum Jugendliche Einstieg Qualifizierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMAS)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · einstiegsqualifizierung-865274-2
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