Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken.

Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt

  • als überregional tätiger Familienverband,
  • für Familienbildungsangebote,
  • für Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten sowie
  • für Angebote der Familienzentren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten maximal EUR 45,00 je Teilnehmertag, wenn eine Übernachtung notwendig ist; bei Tagesveranstaltungen maximal EUR 22,00, grundsätzlich jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Angebote der Familienzentren bis zu EUR 31.100.

Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt.

Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind

  • für überregional tätige Familienverbände der 1.8.,
  • für Familienbildungsangebote der 30.9. und
  • für Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren der 30.11.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, die überwiegend in der Arbeit mit Familien tätig sind, sowie Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, darunter Betreiber von Familienzentren, Landesfamilienverbände sowie Verbände und andere Vereine der freien Wohlfahrtspflege.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Aufgabe landesweit und nachhaltig erfüllen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
  • Familienbildungs- und -begegnungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten müssenlandesweit bedeutsam sein und
  • von einer pädagogischen Fachkraft mit einem akademischen Abschluss durchgeführt oder zumindest verantwortet werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 3. März 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 13 vom 10. April 2017, S. 198; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 34 vom 25. September 2023, S. 371.

Von der Quelle genannte Themen: Erziehungsberatung Wohlfahrtspflege Familienförderung Erziehungsfragen Familienfreundlich

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · einrichtungen-massnahmen-familienverbaende

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