Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Feb. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer individuelle Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen oder eine innovative Unternehmensgründung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Unternehmensgründungen oder der Übernahme eines Unternehmens.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Rahmen der Vorbereitung einer Gründung. Außerdem können Sie ein personenbezogenes Gründerstipendium bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses für Coachingleistungen beträgt pauschal EUR 540,00 pro Tag (bei 8 Stunden Coaching pro Tag). Es sind bis zu 10 Tage zu je 8 Stunden Coaching förderfähig.
  • Die Höhe des Gründerstipendiums beträgt EUR 2.000 je Monat für maximal 18 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und bis maximal 18 Monate nach der Gründung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen, sowie bei Beantragung eines Gründerstipendiums auch kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre angestrebte Unternehmensgründung soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen und Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensgründung oder -nachfolge müssen durch einen Businessplan nachgewiesen und durch eine fachkundige Stelle befürwortet werden.
  • Die Gründung Ihres Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.
  • Coachingleistungen müssen durch Beraterinnen oder Berater durchgeführt werden, die ihre spezifische fachliche Eignung nachgewiesen haben. Thema müssen wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen sowie die Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens sein.
  • Sie müssen den Coachingvertrag vor der Gründung oder der Übernahme des Unternehmens abgeschlossen haben und die Tagewerke normalerweise innerhalb eines halben Jahres in Anspruch nehmen.
  • Für die Gewährung eines Gründerstipendiums gilt:Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle unter Beurteilung des Innovationsgrads befürwortet wurde.
  • Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind vor allem Hochschulabsolventinnen und -absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen, die eine innovative oder technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung vornehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen von Teamgründungen können höchstens 3 Einzelpersonen gefördert werden.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmensgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen, sowie
  • Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 1. Juli 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 28 vom 7. August 2023, S. 286; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 20. März 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 16 vom 22. April 2024, S. 290.

Von der Quelle genannte Themen: Beratung Existenzgründung Coaching Lebensunterhalt Stiepndium Gründungsvorhaben Gründungsphase

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Feb. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ego-start

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