Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Hochschule · Eine Bildungseinrichtung · Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die
- im schulischen Bereich ansetzen, um bereits während der Schulphase das unternehmerische Leitbild zu vermitteln und so eine Gründermentalität junger Menschen zu fördern,
- dabei helfen, das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes zu verbessern,
- Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen,
- im Verbund mit Branchenclustern und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1,5 Millionen.
Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen.
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe aussschreiben.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt soll folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sein:Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolgen,
- Generierung von Ideen für Unternehmensgründungen (Ideenschöpfung),
- begleitende Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vor- und unmittelbaren Nachgründungsphase,
- Entwicklung und Ausbau von Strukturen der Gründungsförderung, des Verwertungsmanagements sowie für Transfermaßnahmen in Geschäftsideen und Gründungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 21. August 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 36 vom 16. Oktober 2023, S. 388; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 15. April 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 18 vom 6. Mai 2024, S. 318.
Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Existenzfestigung Unternehmensgründung Selbstständigkeit Gründungsprozess
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · ego-konzept
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