Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Hochschule

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-/Versuchsanlagen sowie technischen Service.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens EUR 200.000 und maximal EUR 800.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Zielgruppe für die Nutzung der Inkubatoren sind Studierende an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Einrichtung beziehungsweise ergänzende Einrichtung der Inkubatoren unter Beteiligung Ihrer Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten im Hinblick auf die Transfer-, Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche begründen.
  • Die Einrichtung und Nutzung der Inkubatoren muss eindeutig von gegebenenfalls bereits bestehenden anderen gründungsbezogenen Aktivitäten Ihrer Hochschule abgegrenzt sein; Sie erhalten die Förderung nur für Maßnahmen und Aktivitäten, die neben Ihrem bereits vorhandenen Lehrangebot im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags durchgeführt werden.
  • Die Inkubatoren müssen den Teilnehmenden kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
  • Sie müssen mit den Teilnehmenden Nutzungsvereinbarungen abschließen.
  • Während der Laufzeit des Vorhabens müssen Sie die fachbezogene Betreuung durch die Hochschule gewährleisten.
  • Sie müssen eine Begleitung der Teilnehmenden durch Ihre Hochschulgründernetzwerke oder die Existenzgründungsbeauftragten sicherstellen und dokumentieren.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist für Wirtschaftsgüter von 5 Jahren nach deren Anschaffung beachten.
  • Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal 36 Monate.

Worauf dieser Datensatz beruht

Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 26. September 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Inkubator Hochschule Gründerraum Geschäftsidee innovativ

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ego-inkubator

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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