Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit ( EFRE – RegioInn2030)
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
10. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie bestehende regionale Innovationsysteme weiterentwickeln oder festigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) im Rahmen der Fachförderung neuartige regionale Innovationssysteme, die sich mit Forschung, technologischer Entwicklung und Innovationen in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa und mit den Bestrebungen für ein grüneres, CO2-armes Europa beschäftigen.
Zu den Spezialisierungsfeldern gehören
- Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0,
- nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend),
- Gesundheitswirtschaft,
- Ressourceneffizienz und Energiewende sowie
- nachhaltige Bioökonomie
sowie damit verbundene Themenkomplexe wie IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen.
Adressiert werden zudem die Luft- und Raumfahrtwirtschaft, die Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren, zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere.
Im Wege der Fachförderung wird die Entwicklung und Unterstützung von regionalen Innovationssystemen gefördert, die in eine regionale Strategie eingebettet sind. Sie bekommen die Förderung für
- neue Managementstrukturen zur Entwicklung und Umsetzung einer regionalen Innovationsstrategie sowie
- Instrumente, Werkzeuge und Formate, um die regionsspezifischen Trends zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zur Stärkung der Region und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu entwickeln.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Höhe des EFRE-Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000.
Die Förderung setzt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums voraus, in dem die Auswahlkriterien und Förderkonditionen konkretisiert werden. Diese Aufrufe haben besondere Antragsfristen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.
Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg im Rahmen des bereits abgeschlossenen Wettbewerbs RegioWIN 2030 prämierte Leuchtturmprojekte in den funktionalen Räumen Baden-Württembergs. Hier können Sie keine Anträge mehr stellen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften. Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens – VEZ 2021–2027 berücksichtigen.
- Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
- Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Großunternehmen, die erkennbar ihren Geschäftszweck verfolgen oder nicht einen Eigenbeitrag zur Erfüllung des Projektziels leisten, das auf innovative Entwicklungen in wirksamer Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Zielgruppe ausgerichtet ist,
- natürliche Personen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 22. April 2022, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 5 vom 25. Mai 2022; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Stand März 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Innovationsförderung Investitionsförderung nachhaltige Mobilität Umwelttechnologie erneuerbare Energien Ressourceneffizienz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
10. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · efre-regioinn-2030
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