Effiziente GebäudePLUS
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
23. Aug. 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie bestehende Gebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt worden ist.
Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise erhalten Sie die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“. Dazu gehören
- Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),
- Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art der Maßnahme bis zu EUR 500.000 je Vorhaben und Kalenderjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgerecht schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsbaugenossenschaften,
- Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie
- Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen.
- Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen.
- Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Juli 2021, Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 6. August 2021, S. 2690; geändert durch Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 18. August 2021, Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 27. August 2021, S. 3451; Informationen der IBB, Stand Oktober 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Sanierung Energie digital Effizienz Wohnung Gewerbe
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
23. Aug. 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · effiziente-gebaeude-plus
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