E-Sport-Förderrichtlinie
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie landesweite E-Sport-Angebote in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung eines landesweiten Angebotes für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz sowie des Landesfachverbands – der „E-Sport-Verband Schleswig-Holstein e.V.“ (EVSH).
Sie erhalten die Förderung für
- Ausstattung der technischen E-Sport-Infrastruktur, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbaumaßnahmen (beispielsweise Legen von Kabelkanälen),
- Umbaumaßnahmen von Räumen sowie
- Informationsveranstaltungen von Sport- oder E-Sportvereinen/Sportverbänden oder von anerkannten öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu den Themen „Förderung der Medienkompetenz“, „Prävention von Süchten bei neuen Medien“ sowie „Prävention von sexualisierter Gewalt im Internet“.
Sie bekommen die Förderung vor allem für solche Maßnahmen, die ausdrücklich eine Verbindung mit Sport- und Bewegungsangeboten vorsehen, sowie für Projekte interkommunaler oder regionaler Zusammenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Ausstattung der technischen E-Sport-Infrastruktur, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbaumaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000;
- Umbaumaßnahmen von Räumen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5000;
- Informationsveranstaltungen bis zu EUR 1.500 für Honorare und Unterbringung sowie Fahrtkostenerstattung von Referierenden bei zwei- oder dreitägigen Seminaren.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens zu den festgelegten Stichtagen schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände,
- anerkannte öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie
- E-Sportvereine, Sportvereine und -verbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen.
- Ihr Vorhaben vollständig planen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
- die Prävention von Online-Spielsucht, gesundheitsgefährdender Nutzung elektronischer Medien sowie von sexualisierter Gewalt im Sport, im E-Sport und in der Kinder- und Jugendarbeit in Ihr Vorhaben miteinbeziehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Projekte mit kommerziellen Ansätzen und
- rein oder überwiegend onlinebasiert tätige Vereine.
Termine
Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu folgenden Stichtagen ein:
- für das Jahr 2023 bis spätestens 31.7.2023
- für das Jahr 2024 bis spätestens 30.6.2024
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunen, Wohnen und Sport vom 16. Januar 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 7 vom 13. Februar 2023, S. 382.
Von der Quelle genannte Themen: E-Sport Digitalisierung Infrastruktur Breitensport Ausstattung Technik Umbaumaßnahmen Informationsveranstaltungen Medienkompetenz Suchtprävention
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · e-sport-foerderrichtlinie
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