Sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung)
Förderdatenbank
Bund (BMU)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
22. Juni 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Sie sind Privatperson und haben in Deutschland ein ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassenes batterieelektrisches Neufahrzeug der Klasse M1 oder ein förderfähiges Plug?in „Hybridfahrzeug gekauft oder geleast“ Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Was gefördert wird
Sie können diese Förderung beantragen, um den Kauf oder das Leasing eines erstmals, im Inland zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeugs der Klasse M1, also Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern und mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz finanziell unterstützen zu lassen.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie eine natürliche Person sind, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Zudem muss das Fahrzeug auf Sie zugelassen und dem Privatvermögen zugeordnet sein. Sie können keine Förderung erhalten, wenn das Fahrzeug zu Ihrem Betriebsvermögen gehört.
Sie erhalten einen gestaffelten Zuschuss, der sich nach der Höhe ihres zu versteuernden Haushaltseinkommens richtet. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 80.000 EUR, zuzüglich 5.000 EUR pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 EUR nicht übersteigen. Den konkreten Umfang der Förderung sowie die Höhe der Zuwendung je zu versteuerndem Haushaltseinkommen, für Haushalte ohne förderrelevantes Kind, mit einem förderrelevanten Kind sowie mit zwei oder mehreren förderrelevanten Kindern, können Sie Nummer 6 der Förderrichtlinie entnehmen (siehe Verlinkung unter dem Reiter Rechtsgrundlage).
Bei Fragen zur E-Auto-Förderung finden Sie hilfreiche Antworten auf der Webseite „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“ (siehe weiterführende Links).
Bedingungen laut Quelle
Um die Förderung zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Einen Antrag können stellen volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Förderrichtlinie zugelassen ist und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 EUR nicht übersteigt, zuzüglich 5.000 EUR pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 EUR.
- Ein Kind kann bei der Förderung berücksichtigt werden, wenn es zum Zeitpunkt der Neuzulassung des förderfähigen Fahrzeugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dadurch wird zugleich nachgewiesen, dass das Kind im Haushalt der Person lebt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Als Nachweis dient eine Kindergeldbescheinigung der Familienkasse.
- Die antragstellende Person kann jemand anderen bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.
- Die E-Auto-Förderung kann je antragstellender Person nur einmal gewährt werden. Eine E-Auto-Förderung mehrerer Fahrzeuge für dieselbe Person ist ausgeschlossen.
- Die E-Auto-Förderung darf für ein und dasselbe Fahrzeug nur einmal gezahlt werden.
- Das Fahrzeug darf noch nicht durch die E-Auto-Förderung oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gefördert worden sein. Als vergleichbare staatliche Förderung gilt jede Zuwendung, die denselben Förderzweck verfolgt und unmittelbar die Anschaffungskosten des Fahrzeugs mindert. Bei parallelen Anträgen gilt die frühere Bewilligung.
- Das Fahrzeug darf nicht zugleich mit öffentlichen Mitteln eines anderen Fördermittelgebers gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) geschlossen. Eine vorherige Antragstellung bei einer öffentlichen Stelle, die eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMUKN geschlossen hat, ist unschädlich (Anzeigepflicht).
- Das Fahrzeug muss ab der Erstzulassung mindestens 36 Monate lang in Deutschland auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer). Während dieses Zeitraums darf das Fahrzeug außerdem nicht in ein Betriebsvermögen übernommen werden.
Die genauen Begriffsbestimmungen, welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge gefördert werden, können Nummer 2 der Förderrichtlinie entnommen werden. Die Förderrichtlinie ist unter dem Reiter Rechtsgrundlage verlinkt.
Ausschlussgründe
Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt wurde. Das gilt auch, wenn Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben oder dazu verpflichtet sind.
Termine
Die Förderung gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 01.01.2026. Der Antrag ist spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung des Fahrzeugs einzureichen.
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Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMU)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
22. Juni 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · e-auto-foerderung
Können Sie das beantragen?
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