Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Feb. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune oder Unternehmen bei verkehrswichtigen Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für Bau-, Ausbau- und Umbauvorhaben in folgenden Bereichen:

  • verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, zum Beispiel separat geführte Rad- und Fußverkehrsanlagen, Rad- und/oder Fußverkehrsanlagen im Zuge von nicht förderfähigen kommunalen Straßen, Fußverkehrsanlagen im Zuge von Landes- und Bundesstraßen in kommunaler Baulast,
  • Radverkehrsinfrastruktur, zum Beispiel Schaffung Schutzstreifen, Radfahrstreifen, geschützte Radfahrstreifen,
  • Fußverkehrsinfrastruktur, zum Beispiel Mittelinseln, Maßnahmen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs, Fußgängerüberwege,
  • Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, zum Beispiel gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege,
  • Fahrradabstellanlagen,
  • Wiedervernetzung an Radwegen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Bei Fahrradabstellanlagen, Fußgängerüberwegen, Sitzmöbeln und Sanitäranlagen bekommen Sie je nach Vorhaben eine Pauschale zwischen EUR 250,00 und EUR 90.000 je Objekt.

Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm reichen Sie bitte spätestens bis zum 30.9. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen sowie
  • öffentliche Unternehmen (Unternehmen mit Kapitalanteil von mehr als 50 Prozent von Gebietskörperschaften), kommunale Eigenbetriebe sowie private Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben mussin ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden,
  • gemäß dem aktuellen Stand der Technik (insbesondere gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen beziehungsweise Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen) geplant und umgesetzt werden,
  • nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen,
  • in einem Generalverkehrsplan, in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan beziehungsweise qualifizierten Fachkonzept, in einem Lärmaktionsplan oder in einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein,
  • bau-, Verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei, die natürlichen Ressourcen und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und umsetzbar sein,
  • die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den rechtlichten Vorschriften der Barrierefreiheit entsprechen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 30. September 2020, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 10 vom 30. September 2020, S. 662.

Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Mobilität Sanierung Bau Radwege Radschnellwege Verkehrsinseln Brücken Fahrradabstellanlagen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Feb. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · durchfuehrung-lgvfg-rad-fussverkehr

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