Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler Straßenbau
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Stadt oder Gemeinde in Ihre Verkehrsinfrastruktur investieren wollen und zum Beispiel neue Straßen oder Lärmschutzeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben des kommunalen Straßenbaus, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes.
Sie erhalten die Förderung für den Bau, Ausbau oder Umbau von
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen,
- verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
- verkehrswichtigen außerörtlichen Straßen,
- dynamischen Verkehrsleit- und -informationssystemen,
- Umsteigeparkplätzen,
- Güterverkehrszentren
einschließlich der dazugehörigen Rad- und Fußwege.
Darüber hinaus können Sie eine Förderung bekommen für
- Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen,
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Wasserstraßenkreuzungsgesetz,
- verkehrsbezogene Maßnahmen zur Luftreinhaltung,
- Bau, Aus- oder Umbau von Maßnahmen der Wiedervernetzung von Lebensräumen an Straßen,
- Maßnahmen zur Modernisierung von Brücken.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.
Ihr Mindestinvestitionsvolumen muss bei
- Straßenbauvorhaben mehr als EUR 100.000 und
- Lärmschutzmaßnahmen, Kreuzungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der Wiedervernetzung mehr als EUR 30.000
betragen.
Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm bitte spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, sowie bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben mussin ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden,
- nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen,
- in einem Generalverkehrsplan, in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan beziehungsweise qualifizierten Fachkonzept, in einem Lärmaktionsplan oder in einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein,
- bau-, Verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei, die natürlichen Ressourcen und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und umsetzbar sein,
- die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den rechtlichten Vorschriften der Barrierefreiheit entsprechen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 30. September 2020, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 10 vom 30. September 2020, S. 662.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Straßenverkehr Brückensanierung Radwege Fußwege Lärmschutz Luftreinhaltung Wiedervernetzung Umsteigparkplätze Verkehrsleitsysteme Zubringerstraßen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · durchfuehrung-lgvfg-kommunaler-strassenbau
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