Förderung von Projekten zum Thema „Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT -Systeme“
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Aug. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine Kommune
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie die Cyberresilienz durch benutzerfreundliche Informationstechnologie-Systeme stärken möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Als Teil eines Forschungsverbunds erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Ihr Projekt.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Sie können eine Förderung für Ihr Forschungsprojekt erhalten, wenn Sie einen Beitrag zum Aufbau von Cyberresilienz in der Gesellschaft leisten möchten. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die Informationstechnologie-Systeme so gestalten, dass diese leicht bedienbar, benutzerfreundlich und zielgruppengerecht sind. Dadurch sollen menschliche Fehler bei der Nutzung reduziert und die Gesamtsicherheit von Systemen verbessert werden.
Ihr Vorhaben muss sich an mindestens einer der folgenden Zielstellungen ausrichten:
- Sie untersuchen und verstehen die mentalen Modelle, das Nutzerverhalten und Hindernisse beim Aufbau einer allgemeinen Sicherheitskultur im Umgang mit Informationstechnologie-Systemen.
- Sie gestalten den Entwurf und die Entwicklung von Systemen menschengerechter, beispielsweise durch die Entwicklung besserer Werkzeuge für Softwareentwickler, bürgernahe Designmuster für nutzbare Sicherheit oder benutzerfreundliche Interaktionsmuster.
- Sie unterstützen Nutzende dabei, Systeme sicherer einzusetzen, etwa durch die gezielte Förderung von Verhaltensänderungen oder die Befähigung zur Einschätzung von Sicherheitsrisiken.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 %--Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Vorhaben durchführen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %--Prozent. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Förderung ihrer zuwendungsfähigen Kosten, die auf maximal 40 %--Prozent begrenzt ist. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 60 %--Prozent erhöhen.
Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre Verbundprojekte, bei denen Partner aus der Wirtschaft (wie Unternehmen) und der Wissenschaft (wie Hochschulen) eng zusammenarbeiten. Um den Transfer in die Praxis sicherzustellen, müssen Sie Anwendungspartner in Ihr Verbundprojekt einbinden. Alle Projektergebnisse sollen nach Möglichkeit in quelloffener Form (Open Source) zur Verfügung gestellt werden.
Bedingungen laut Quelle
- Sie weisen für Ihr Vorhaben ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko nach, das den Stand der Technik deutlich übertrifft.
- Sie weisen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und zum unternehmensübergreifenden Erfahrungsaustausch nach.
- Sie weisen vor der endgültigen Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern des Verbundprojekts nach.
- Sie verpflichten sich zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und zur Mitwirkung bei eventuellen Verfahren der Europäischen Kommission.
- Sie bestätigen mit Ihrem Antrag das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
- Bei Unternehmen: Sie weisen das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
- Bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Sie weisen das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient, in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
Ausschlussgründe:
- Sie erhalten keine Förderung, wenn das geplante Vorhaben bereits vor der Bewilligung beziehungsweise dem Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen hat.
- Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der EU-Leitlinien gilt.
- Sie können keine Beihilfe erhalten, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen sind.
- Es werden keine Einzelprojekte gefördert, da die Richtlinie zwingend die Zusammenarbeit in interdisziplinären Verbünden vorschreibt.
Termine
Eine Einreichung der Projektskizzen war bis zum 15.10.2026 möglich.
Von der Quelle genannte Themen: Cybersicherheitsforschung Cyberresilienz Benutzbare Cybersicherheit Usable Security Menschenzentrierte Informationstechnologie IT Sicherheitsforschung Forschungsförderung Projektförderung IT Entwickler
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Aug. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · digitale-zukunft
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
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