Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Sept. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Existenzgründung oder ein Gründer · Eine Hochschule · Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie innovative Vorhaben im Bereich Digitalisierung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Förderlinien:
- Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1)
- Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A)
- Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B)
- Digitale Pioniere ( Förderlinie 2C)
- Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3)
- Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A)
- Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
- digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
- digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
- digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
- Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million,
- Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und
- Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig (Ausnahme: Für die Förderlinie 1 Machbarkeitsstudien gilt ein einstufiges Antragsverfahren). In der 1. Stufe reichen Sie bitte zu bekannt gebenener Einreichfrist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation ein.
In der 2. Stufe werden Sie aufgefordert, Ihren Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorzulegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Darüber hinaus werden zeitlich befristete themenspezifische Förderaufrufe (Calls) durchgeführt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- für Machbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
- für digitale Produktinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Außerdem können in Verbundprojekten weitere partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden;
- für digitale Prozessinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind. Außerdem können in Verbundprojekten auch partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden;
- für digitale Pioniere: hessische Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), vor allem im Rahmen ihrer Promotionszentren, die das Vorhaben in enger Kooperation mit einem Unternehmen mit eher geringen digitalen Kompetenzen, vor allem im ländlichen Raum, durchführen;
- für Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (vor allem Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen;
- für Validierungsforschung im digitalen Kontext: staatlich anerkannte hessische Hochschulen. Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden;
- für Wachstum im digitalen Kontext: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen und einem Unternehmensalter von bis zu 8 Jahren nach Gründung, die bereits operativ am Markt tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.
- Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Förderlinien.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 13. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 1. Januar 2024, S. 2.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung Digitalisierung digital Anwendungsprojekt Cybersicherheit IT-Sicherheit Cyberangriff Cyberabwehr Virenangriff
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Sept. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · digitale-technologien-und-innovationen-distral
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