Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Sept. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie innovative Vorhaben im Bereich Digitalisierung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Förderlinien:

  • Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1)
  • Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A)
  • Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B)
  • Digitale Pioniere ( Förderlinie 2C)
  • Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3)
  • Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A)
  • Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B)

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
  • digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
  • digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
  • digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
  • Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million,
  • Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und
  • Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000.

Das Förderverfahren ist zweistufig (Ausnahme: Für die Förderlinie 1 Machbarkeitsstudien gilt ein einstufiges Antragsverfahren). In der 1. Stufe reichen Sie bitte zu bekannt gebenener Einreichfrist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation ein.

In der 2. Stufe werden Sie aufgefordert, Ihren Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorzulegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Darüber hinaus werden zeitlich befristete themenspezifische Förderaufrufe (Calls) durchgeführt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • für Machbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
  • für digitale Produktinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Außerdem können in Verbundprojekten weitere partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden;
  • für digitale Prozessinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind. Außerdem können in Verbundprojekten auch partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden;
  • für digitale Pioniere: hessische Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), vor allem im Rahmen ihrer Promotionszentren, die das Vorhaben in enger Kooperation mit einem Unternehmen mit eher geringen digitalen Kompetenzen, vor allem im ländlichen Raum, durchführen;
  • für Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (vor allem Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen;
  • für Validierungsforschung im digitalen Kontext: staatlich anerkannte hessische Hochschulen. Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden;
  • für Wachstum im digitalen Kontext: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen und einem Unternehmensalter von bis zu 8 Jahren nach Gründung, die bereits operativ am Markt tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.
  • Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Förderlinien.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 13. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 1. Januar 2024, S. 2.

Von der Quelle genannte Themen: Forschung Digitalisierung digital Anwendungsprojekt Cybersicherheit IT-Sicherheit Cyberangriff Cyberabwehr Virenangriff

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Sept. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · digitale-technologien-und-innovationen-distral

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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