Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Stadt- oder Landkreis Deutsch-Sprachkurse für geflüchtete und andere Menschen mit Migrationshintergrund durchführen, Sprachcafés oder sprachkursbegleitendes Coaching anbieten oder Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Teilnahme von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund an professionellen, curricular aufgebauten und zertifikatsorientierten Kursen zum Spracherwerb oder zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse, ergänzende Maßnahmen der Sprachförderung sowie der Sprachmittlung.

Als Stadt- oder Landkreis bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Alphabetisierungskurse, Grund- und Aufbaukurse bis zum Sprachniveau C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) als sogenannte Regelformate,
  • spezifische Kursformate, die besonderen Teilnahmeeinschränkungen (familiäre Verpflichtungen, bestehendes oder bevorstehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, selbstständige Erwerbstätigkeit) durch besondere Angebote (Teilzeitkurse, Intensivkurse, reduzierte Mindestteilnehmerzahlen, berufsbegleitende Kurse zu Randzeiten) Rechnung tragen,
  • zertifizierte Abschlusstests und Einstufungstests für Intensivsprachkurse,
  • niedrigschwellige Sprachangebote (zum Beispiel Sprachcafé, Frauensprachtreff), sprachkursbegleitendes Coaching und Zusatzqualifikation von und Fortbildung für Lehrende sowie
  • Sprachmittlung, zum Beispiel Qualifizierung eines ehrenamtlichen Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern und Schulung von Mitarbeitenden zur Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen und Sprachmitllern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der Antragszeitraum wird durch einen Aufruf per E-Mail an die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise festgelegt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind die Stadt- und Landkreise, die mit freien Trägern wie Verbänden, Vereinen, Stiftungen und juristischen Personen zusammenarbeiten können.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • In Ihren Maßnahmen oder Projekten dürfen Sie keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte verbreiten.
  • Bei Sprachkursen sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:Die von Ihnen angebotenen Sprachkurse richten sich insbesondere an Geflüchtete und an andere Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache erlernen oder ihre bestehenden deutschen Sprachkenntnisse verbessern wollen und keinen oder noch keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben.
  • Als Antragsteller müssen Sie vorhandene oder neu eingerichtete Netzwerke zur Steuerung der Sprachförderung nutzen. Die Netzwerke ermitteln den vor Ort bestehenden Bedarf an Sprachförderung sowie die unterschiedlichen Angebote für Sprachfördermaßnahmen und entwickeln gegebenenfalls passende Sprachkursformate mit dem Ziel eines aufeinander aufbauenden Sprachkurskonzepts.
  • Die Kursträger müssen nach den Standards wie Kursformate und Qualifikation der Lehrkräfte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten und die jeweiligen Anforderungen an Regelformate und spezifische Kursformate erfüllen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 1. Januar 2021, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 13 vom 30. Dezember 2020, S. 860; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 2 vom 23. Februar 2022, S. 54; Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Stand September 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Sprachkurse Migration Geflüchtete Integration Alphabetisierungskurse Sprachniveau C 1 Intensivkurse Niedrigschwellige Sprachangebote Sprachcafé Frauensprachtreff Coaching

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · deutschkenntnisse-migration-flucht-bw

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