Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Saarland

Saarland

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Saarland

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand,
  • Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente,
  • Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung,
  • Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz,
  • Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie
  • Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.

Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.

Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie
  • Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen müssen Sie sich mit dem Landesdenkmalamt abstimmen.
  • Das Landesdenkmalamt muss die ausgeführten Arbeiten abnehmen.
  • Ihr Kulturdenkmal muss sich im Saarland befinden. Handelt es sich um ein bewegliches Kulturdenkmal, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn es überwiegend im Saarland aufbewahrt oder betrieben wird.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht beginnen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 7. Oktober 2020, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 64 vom 22. Oktober 2020, S. 1035.

Von der Quelle genannte Themen: Denkmalschutz Kultur Baudenkmal Sanierung Erhalt Denkmalschutzgesetz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Saarland

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Saarland

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · denkmalfoerderrichtlinie-dfrl

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